M-Oil Trading GmbH
POWER FOR EUROPE
Großendorf 85
A-4551 Ried im Traunkreis

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Treibstoffen an Tankstellen der M-Oil Trading GmbH und an verbundenen Tankstellen im Netz der M-Oil Tankstellen.


§1 Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der M-Oil Trading GmbH, in der Folge "Verkäufer" genannt. Der Kunde, in der Folge "Kunde" genannt, anerkennt die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ohne Einschränkung. Die Geschäftsbedingungen gelten für den Kunden an allen Stationen des Verkäufers, die Tankkarten des Verkäufers akzeptieren. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§2 Gegenstand des Vertrages

Der Verkäufer verkauft aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden, die an den Stationen des Verkäufers und an verbundenen Stationen, die die Tankkreditkarten des Verkäufers akzeptieren, angebotenen Produkte. Die Auslieferungen der Produkte erfolgt durch Benutzung der Tankkreditkarten des Verkäufers. Der Bezug des Treibstoffes erfolgt direkt durch den Kunden, durch Benutzung der Tankkreditkarten und durch vollautomatische Betankung durch den Kunden oder dessen gesetzlichen Vertreter.

Die gelieferten Produkte bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Nach der Unterzeichnung des Vertrages übergibt der Verkäufer an den Kunden oder seine Vertreter Tankkarten oder schaltet Tankkarten des Kunden an ausgewählten Stationen im Verbund des Verkäufers frei, welche zum Bezug von Produkten an Tankstellen oder Tankstellen im Verbund des Verkäufers, insbesondere die Betankung von KFZ, ermöglicht.

§3 Benutzung der Karten

3.1. Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf:
3.2. Den Kunden und seine Vertreter
3.3. Die Lieferung des Produktes bis zur Höchstmenge, die im Zuge der Erstellung einer Tankgarantie oder bis zur vom Verkäufer vorgegebenen Höchstmenge, welche schriftlich vorab festgelegt wird.
3.4. Einen geheimen PIN-Code je Karte
3.5. Die Karte ist auf weiteres gültig
3.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, das jede der verwendeten Karten ordnungsgemäß verwahrt und gegen unbefugte Benutzung geschützt wird. Der geheime Code der Karte darf keinem anderen als dem Karteninhaber bekannt sein, oder dessen gesetzlichen Vertretern. Der Kunde hat ebenso sicher zu stellen, dass die Karte und der Code niemals gemeinsam aufbewahrt werden.
3.7. Der Kunde haftet für alle durch ihn verwendeten Karten, die dem Kunden oder seinen Vertretern übergeben wurden, auch bei missbräuchlicher Verwendung durch Dritte.
3.8 Auf Verlangen des Verkäufers, sind Tankkarten wieder an den selbigen zurück zu senden.

§4 Zahlung und Preisbildung - Kundenschutz

4.1. Durch Benutzung der Karte durch den Kunden oder seine Vertreter, wird das Geschäft automatisch zu Lasten des Kunden gebucht.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der dem Kunden in Rechnung gestellte Preis wird aufgrund der aktuellen marktüblichen Treibstoffpreise täglich ermittelt, es wird der Durchschnittspreis für den Fakturierungszeitraum ermittelt.
4.3. Die Rechnungen werden dem Kunden jeweils am 1. und am 16. jedes Monats zugesandt. Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchung. Sämtliche Spesen durch Rückbuchen mangels Deckung gehen zu Lasten des Kunden. Jegliche Beanstandung und Reklamation bezüglich der Rechnung muss dem Verkäufer binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
4.4. Zum Fälligkeitsdatum hat der Kunde jeweils dafür zu sorgen, dass zum Abbuchungszeitpunkt sein Konto ausreichende Deckung aufweist. Aufrechnungsrechte des Kunden gegenüber des Verkäufers, egal aus welchem Titel auch immer, sind ausdrücklich nicht zulässig.
4.5. Der Kunde hat sicher zu stellen, das der Abbuchungsauftrag für Lastschriften wirksam ist.
4.6. Der Kunde hat sicher zu stellen, das die Abbuchung des geschuldeten Betrages ordnungsgemäß ausgeführt wird, bzw. einer anderen vereinbarten Zahlungsweise nichts im Wege steht.
4.7. Sofern die Abbuchung durch die Bank des Kunden nicht akzeptiert wird, ist der Verkäufer berechtigt, auf den gesamten aushaftenden nicht bezahlten Betrag Verzugszinsen, bis zum Ausgleich seiner Rechung zu berechnen. Der Zinssatz beträgt 4% p.a. über dem, am Tag der Fälligkeit, geltenden Kontokorrentzinssatz der beauftragten Bank, und kann zeitanteilig durch den  Verkäufer gegenüber dem Kunden durch einfache Mitteilung erhoben werden. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.8. Im Falle der Nichtzahlung werden sämtliche geschuldeten Beträge sofort fällig. Und der Verkäufer ist berechtigt alle Karten sofort zu sperren.
4.9. Der zu verrechnende Preis an den Kunden, wird aufgrund des 14-tägigen Durchschnittseinkaufspreises ermittelt.
4.10. Jene Kunden, die keinen Abbuchungsauftrag haben, sind verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zur vereinbarten Zahlungsfrist auf unser Konto zu überweisen. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung, werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % sowie Mahngebühren verrechnet.

§5 Verlust oder Diebstahl der Karte(n)

Der Kunde haftet für den Gebrauch der eigenen Karten zur Erlangung der Produkte des Verkäufers. Dies gilt in jedem Falle des Verlustes oder Diebstahls der Karte(n), die Sperrung wird durch den Verkäufer nach Einlangen der Sperranweisung durch den Kunden erfolgen. Diebstahl oder Verlustmeldungen für Karten haben sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln beim Verkäufer direkt, oder bei seinen Vertretern zu erfolgen. Jede Diebstahls- oder Verlustmeldung hat zusätzlich schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung durch den Kunden zu erfolgen. Wenn eine verloren gegangene oder gestohlene Karte wiederbeschafft wird, ist sie nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers zu nutzen.

§6 Haftung

6.1. Der Verkäufer haftet lediglich dafür, das das verteilte Produkt den österreichischen Normen entspricht.
6.2. Der Verkäufer haftet nicht dafür, das das Produkt, egal aus welchen Gründen, an der jeweiligen Station nicht zur Verfügung steht. Weitergehende Ansprüche des Kunden - egal aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

§7 Verkaufs- und Rechnungsübersicht

Der Verkäufer erstellt in regelmäßigen Zeitabschnitten für jedes Fahrzeug eine Übersicht über die getankten Mengen.

§8 Reklamation

Nach jedem Tankvorgang kann der Kunde einen Beleg über die Betankung erhalten. Dies geschieht automatisch nach Anforderung beim Tankautomaten. Im Falle von Beanstandungen hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden diese dem Verkäufer unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer wird die Reklamation prüfen und anschließend über etwaige Korrekturen entscheiden. Beanstandungen werden nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in keinem Fall mehr berücksichtigt. Nach Ablauf des Zeitraumes wird angenommen, dass die Rechnungen durch den Kunden anerkannt wurden.

§9 Entwertung der Karten

Der Verkäufer kann auf Wunsch des Kunden eine oder mehrere Karten entwerten oder sperren.

§10 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer oder seinem Vorlieferanten - wie Mobilmachung, Krieg, Arbeitseinstellung oder Aussperrung gleich durch wen veranlasst, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Öl- oder Rohstoffmangel oder andere vom Willen des Verkäufers unabhängige und unvorhersehbare Ereignisse und Anordnungen, welche die Lieferungen ver- oder behindern, befreien den Verkäufer und seine Vertreter von seiner Lieferpflicht und jeglicher Haftung.

§11 Dauer

11.1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
11.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dies gilt bei:
11.3. Meinungsverschiedenheiten bezüglich der in diesem Vertrag geregelten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
11.4. Veränderungen bezüglich der Finanzlage des Kunden z.B. Fehlen einer vereinbarten Bankgarantie, Überschreitung der vereinbarten Liefermengen.
11.5. Nichtzahlung innerhalb des Fälligkeitszeitraumes.
11.6. Zahlungsverweigerung der bezogenen Bank
11.7. Überziehung des vereinbarten Liefer- oder Kreditlimits

§12 Haftung des Kunden für Beschädigung durch Vertreter des Kunden am Eigentum des Verkäufers

Der Kunde haftet dem Verkäufer gegenüber durch Vertreter des Kunden verursachter Beschädigungen an Baulichkeiten, Zapfsäulen, Tankautomaten, Umweltschäden, etc. Für Verunreinigungen und Umweltschäden die durch Vertreter des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde dem Verkäufer gegenüber.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis resultieren, ist A-4560 Kirchdorf an der Krems.

§14 Schlussbestimmungen

Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
 
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