Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Treibstoffen an Tankstellen der M-Oil Trading GmbH und an verbundenen Tankstellen im Netz der M-Oil Tankstellen.

§ 1 Geltungsbereich

Der Kunde erkennt die deutsche Fassung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollständig als Teil seiner Vertragsbeziehung mit der M-Oil Trading GmbH, in der Folge „Verkäufer" genannt, an. Andere AGB gelten nicht. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Stationen des Verkäufers, die die Tankkarten des Verkäufers akzeptieren.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Verkäufer verkauft dem Kunden die an den Stationen des Verkäufers und an verbundenen Stationen, die die Tankkreditkarten des Verkäufers akzeptieren, angebotenen Produkte.

Der Bezug von Treibstoff erfolgt direkt durch den Kunden: Er oder sein gesetzlicher Vertreter benutzt die Tankkreditkarte und betankt vollautomatisch.

Der Kauf anderer Produkte erfolgt durch Benutzung der Tankkreditkarten des Verkäufers.

 

Die gelieferten Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 

Nach Unterzeichnen der Vertragsurkunde übergibt der Verkäufer dem Kunden (oder seinen Vertretern) Tankkarten oder schaltet Tankkarten des Kunden für ausgewählte Stationen im Verbund des Verkäufers frei, welche den Bezug von Produkten, insbesondere die Betankung von KFZ, ermöglichen.

 

§ 3 Benutzung der Karten, Beschränkungen, Sorgfalt

Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf:

3.1. Den Kunden und seine Vertreter, und

3.2. die Lieferung des Produktes bis zum Höchstbetrag, welchen der Verkäufer schriftlich festgelegt hat, und

3.3. einen geheimen PIN-Code je Karte.

 

3.4. Die Karte bleibt Eigentum des Verkäufers. Der geheime PIN-Code darf nur dem Karteninhaber oder dessen gesetzlichen Vertretern bekannt sein.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass
* jede ihm vom Verkäufer überlassene Karte ordnungsgemäß verwahrt und gegen unbefugte Benutzung geschützt ist, und dass
* der Code niemals gemeinsam mit der Karte aufbewahrt wird.

Auf Verlangen des Verkäufers sind Tankkarten dem Verkäufer zurück zu senden.

 

3.5. Der Kunde haftet, auch für Missbrauch durch Dritte, für alle Karten, die ihm oder seinen Vertretern übergeben wurden.

 

§ 4 Zahlung und Preisbildung, Kundenschutz, Kundenpflichten

4.1. Durch Benutzung der Karte durch den Kunden oder seine Vertreter, wird das Geschäft automatisch zu Lasten des Kunden gebucht.
4.2. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der dem Kunden in Rechnung gestellte Preis wird aufgrund individueller Vereinbarung ermittelt. Die Rechnungen werden dem Kunden am 10., 20. und am 30. jedes Monats zugesandt. Beanstandungen der Rechnung müssen den Verkäufer binnen 28 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich und mit Begründung erreichen, sonst gilt die Rechnung als anerkannt.
4.3.  Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchung bzw. Einziehung. Alle Spesen in Folge von Deckungsmängeln, z.B. für Rückbuchen, trägt der Kunde.
4.4. Für jedes Fälligkeitsdatum hat der Kunde dafür zu sorgen, dass im Abbuchungs- bzw. Einziehungszeitraum sein Konto ausreichend gedeckt ist. Aufrechnungsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer, egal aus welchem Titel, sind nur zulässig, soweit diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind.
4.5. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass der Abbuchungsauftrag bzw. die Einziehungsermächtigung für Lastschriften wirksam ist.
4.6. Der Kunde darf die Abbuchung bzw. Einziehung des geschuldeten Betrages nicht behindern, sondern hat sicher zu stellen, dass sie ordnungsgemäß ausgeführt werden kann bzw. einer anderen vereinbarten Zahlungsweise nichts im Wege steht.
4.7. Sofern die Bank des Kunden die Buchung nicht durchführt, stehen dem Verkäufer vom gesamten offenen Betrag Verzugszinsen zu. Die Verzugszinsen kann der Verkäufer dem Kunden durch einfache Mitteilung vorschreiben. Der Zinssatz beträgt 4% über dem Kontokorrentzinssatz der beauftragten Bank, wie er am Tag der Fälligkeit gilt, per anno. Auf Unternehmergeschäfte ist dagegen § 352 des Unternehmensgesetzbuches anzuwenden. Der Verkäufer ist berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
4.8. Im Falle einer Nichtzahlung werden sämtliche geschuldeten Beträge sofort fällig, und der Verkäufer ist berechtigt, alle Karten sofort zu sperren.
4.9. Kunden, die keinen Abbuchungsauftrag haben, müssen den Rechnungsbetrag bis zur vereinbarten Zahlungsfrist auf unser Konto überweisen. Bei verspäteter Überweisung löst die dritte Mahnung eine Mahngebühr aus. Die Verzugszinsen werden vom Fälligkeitszeitpunkt berechnet und betragen wie in § 4.7.

4.10. Der Kunde rechnet Verkäuferforderungen mit keinerlei Gegenforderung auf.
4.11. Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften sind persönlich, voll solidarisch und unbeschränkt Schuldner der M-Oil Trading GmbH für deren Lieferungen und Leistungen aus dieser Geschäftsbeziehung.

4.12. Der Kunde meldet unverzüglich, wenn er seinen Unternehmensgegenstand ändert.

 

§ 5 Kartenverlust oder -diebstahl

Der Kunde haftet für verlorene oder gestohlene Karten, bis die Karten gesperrt sind. Diebstahls- oder Verlustmeldungen haben sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln beim Verkäufer direkt, oder bei seinen Vertretern zu erfolgen. Der Verkäufer wird die Karten unverzüglich sperren. Zusätzlich muss der Kunde jeden Kartendiebstahl oder -verlust schriftlich melden, und zwar innerhalb von 24 Stunden nach Feststellen des Diebstahls oder Verlustes. Nachdem eine verlorene oder gestohlene Karte wiederbeschafft wurde, muss ihrer künftigen Benutzung zuvor der Verkäufer zustimmen.

 

§ 6 Haftung des Verkäufers

6.1. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Kaufgegenstand den österreichischen Normen entspricht.
6.2. Der Verkäufer haftet nicht dafür, wenn das gewünschte Produkt an einer Station, gleich aus welchen Gründen, nicht zur Verfügung steht (s. auch § 10). In diesem Zusammenhang sind Ansprüche des Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

 

§ 7 Verkaufs- und Rechnungsübersicht

Der Verkäufer erstellt in regelmäßigen Zeitabschnitten für jedes Fahrzeug eine Übersicht über die getankten Mengen.

 

§ 8 Reklamation über Tankvorgänge

Nach jedem Tankvorgang kann der Kunde einen Beleg über die Betankung erhalten. Dies geschieht automatisch nach Anforderung beim Tankautomaten. Beanstandungen hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden dem Verkäufer mit Begründung schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer wird die Reklamation prüfen und anschließend über etwaige Korrekturen entscheiden. Beanstandungen werden nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nicht mehr berücksichtigt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird angenommen, dass der Kunde die Rechnungen Kunden anerkennt.

 

§ 9 Karten entwerten oder sperren

Der Verkäufer kann auf Wunsch des Kunden eine oder mehrere Karten entwerten oder sperren.

 

§ 10 Höhere Gewalt

Von ihren Lieferpflichten und jeglicher Haftung frei sind der Verkäufer und seine Vertreter, während höhere Gewalt sie oder einen Lieferanten am Liefern hindert. Höhere Gewalt bezeichnet vom Willen des Verkäufers unabhängige und unvorhersehbare Ereignisse oder Anordnungen, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Arbeitseinstellung oder Aussperrung, gleich durch wen veranlasst, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Öl- oder Rohstoffmangel.

 

§ 11 Dauer

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.

Aus folgenden wichtigen Gründen kann der Verkäufer den Vertrag fristlos kündigen:
11.1. Meinungsverschiedenheiten bezüglich der in diesem Vertrag geregelten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, oder
11.2. Veränderungen bezüglich der Finanzlage des Kunden, z.B. Fehlen einer vereinbarten Bankgarantie, Überschreitung der vereinbarten Liefermengen, oder
11.3. Nichtzahlung bis zum Ende der Fälligkeit, oder
11.4. Zahlungsverweigerung der bezogenen Bank, oder
11.5. Überziehung des vereinbarten Liefer- oder Kreditlimits.

 

§ 12 Haftung des Kunden für Beschädigungen des Eigentums des Verkäufers durch den Kunden oder seine Vertreter

Dem Verkäufer haftet der Kunde für von ihm oder seinen Vertretern verursachte Beschädigungen von Baulichkeiten, Zapfsäulen, Tankautomaten, für Umweltschäden, Verunreinigungen etc.

 

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

In einem Streit aus diesem Vertragsverhältnis, den eine Vertragspartei gerichtlich entscheiden lassen will, ist jenes österreichische staatliche Gericht zuständig, vor welchem (örtlich und sachlich) der Verkäufer geklagt gehört. Der Verkäufer darf auch bei jenem Gericht klagen, welches nach dem Sitz des Kunden örtlich und sachlich zuständig ist.

 

Anzuwenden ist soweit wie zulässig das österreichische materielle Recht bzw. für Österreich anwendbares Gemeinschafts- und internationales Recht. Hat der Verkäufer ein ausländisches Gericht gewählt, kann er auch das materielle Recht jenes Staates anwenden lassen. UN-Kaufrecht (United Nations' Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist jedenfalls ausgeschlossen.

 

§ 14 Änderungen, E-Mail-Erreichbarkeit des Kunden

Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist online für jeden hier einsehbar: http://www.m-oil.at/de/card/Das-Unternehmen/AGB.

Der Verkäufer informiert den Kunden über Änderungen unverzüglich per E-Mail. (Der Kunde meldet E-Mailadressänderungen unverzüglich.)

 

Bleibt ab Zugang der Verständigung vier Wochen lang ein schriftlicher Widerspruch des Kunden gegen die Änderungen aus, gelten sie als vereinbart. (S. auch § 11.1.)

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den Rest nicht. Die Vertragsparteien ersetzen ungültige oder unwirksame Bestimmungen so, dass deren wirtschaftliche Absicht möglichst erreicht wird.

 

Ried im Traunkreis, 16. August 2010

 
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