|
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Treibstoffen an Tankstellen der M-Oil Trading GmbH und an verbundenen Tankstellen im Netz der M-Oil Tankstellen. § 1 Geltungsbereich Der Kunde erkennt die deutsche Fassung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollständig als Teil seiner Vertragsbeziehung mit der M-Oil Trading GmbH, in der Folge „Verkäufer" genannt, an. Andere AGB gelten nicht. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Stationen des Verkäufers, die die Tankkarten des Verkäufers akzeptieren.
§ 2 Vertragsgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Kunden die an den Stationen des Verkäufers und an verbundenen Stationen, die die Tankkreditkarten des Verkäufers akzeptieren, angebotenen Produkte. Der Bezug von Treibstoff erfolgt direkt durch den Kunden: Er oder sein gesetzlicher Vertreter benutzt die Tankkreditkarte und betankt vollautomatisch. Der Kauf anderer Produkte erfolgt durch Benutzung der Tankkreditkarten des Verkäufers.
Die gelieferten Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Nach Unterzeichnen der Vertragsurkunde übergibt der Verkäufer dem Kunden (oder seinen Vertretern) Tankkarten oder schaltet Tankkarten des Kunden für ausgewählte Stationen im Verbund des Verkäufers frei, welche den Bezug von Produkten, insbesondere die Betankung von KFZ, ermöglichen.
§ 3 Benutzung der Karten, Beschränkungen, Sorgfalt Die Benutzung der Karte ist beschränkt auf: 3.1. Den Kunden und seine Vertreter, und 3.2. die Lieferung des Produktes bis zum Höchstbetrag, welchen der Verkäufer schriftlich festgelegt hat, und 3.3. einen geheimen PIN-Code je Karte.
3.4. Die Karte bleibt Eigentum des Verkäufers. Der geheime PIN-Code darf nur dem Karteninhaber oder dessen gesetzlichen Vertretern bekannt sein. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass Auf Verlangen des Verkäufers sind Tankkarten dem Verkäufer zurück zu senden.
3.5. Der Kunde haftet, auch für Missbrauch durch Dritte, für alle Karten, die ihm oder seinen Vertretern übergeben wurden.
§ 4 Zahlung und Preisbildung, Kundenschutz, Kundenpflichten 4.1. Durch Benutzung der Karte durch den Kunden oder seine Vertreter, wird das Geschäft automatisch zu Lasten des Kunden gebucht. 4.10. Der Kunde rechnet Verkäuferforderungen mit keinerlei Gegenforderung auf. 4.12. Der Kunde meldet unverzüglich, wenn er seinen Unternehmensgegenstand ändert.
§ 5 Kartenverlust oder -diebstahl Der Kunde haftet für verlorene oder gestohlene Karten, bis die Karten gesperrt sind. Diebstahls- oder Verlustmeldungen haben sofort und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln beim Verkäufer direkt, oder bei seinen Vertretern zu erfolgen. Der Verkäufer wird die Karten unverzüglich sperren. Zusätzlich muss der Kunde jeden Kartendiebstahl oder -verlust schriftlich melden, und zwar innerhalb von 24 Stunden nach Feststellen des Diebstahls oder Verlustes. Nachdem eine verlorene oder gestohlene Karte wiederbeschafft wurde, muss ihrer künftigen Benutzung zuvor der Verkäufer zustimmen.
§ 6 Haftung des Verkäufers 6.1. Der Verkäufer haftet dafür, dass der Kaufgegenstand den österreichischen Normen entspricht.
§ 7 Verkaufs- und Rechnungsübersicht Der Verkäufer erstellt in regelmäßigen Zeitabschnitten für jedes Fahrzeug eine Übersicht über die getankten Mengen.
§ 8 Reklamation über Tankvorgänge Nach jedem Tankvorgang kann der Kunde einen Beleg über die Betankung erhalten. Dies geschieht automatisch nach Anforderung beim Tankautomaten. Beanstandungen hat der Kunde innerhalb von 24 Stunden dem Verkäufer mit Begründung schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer wird die Reklamation prüfen und anschließend über etwaige Korrekturen entscheiden. Beanstandungen werden nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nicht mehr berücksichtigt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird angenommen, dass der Kunde die Rechnungen Kunden anerkennt.
§ 9 Karten entwerten oder sperren Der Verkäufer kann auf Wunsch des Kunden eine oder mehrere Karten entwerten oder sperren.
§ 10 Höhere Gewalt Von ihren Lieferpflichten und jeglicher Haftung frei sind der Verkäufer und seine Vertreter, während höhere Gewalt sie oder einen Lieferanten am Liefern hindert. Höhere Gewalt bezeichnet vom Willen des Verkäufers unabhängige und unvorhersehbare Ereignisse oder Anordnungen, wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Arbeitseinstellung oder Aussperrung, gleich durch wen veranlasst, Betriebs- oder Verkehrsstörung, Öl- oder Rohstoffmangel.
§ 11 Dauer Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Aus folgenden wichtigen Gründen kann der Verkäufer den Vertrag fristlos kündigen:
§ 12 Haftung des Kunden für Beschädigungen des Eigentums des Verkäufers durch den Kunden oder seine Vertreter Dem Verkäufer haftet der Kunde für von ihm oder seinen Vertretern verursachte Beschädigungen von Baulichkeiten, Zapfsäulen, Tankautomaten, für Umweltschäden, Verunreinigungen etc.
§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht In einem Streit aus diesem Vertragsverhältnis, den eine Vertragspartei gerichtlich entscheiden lassen will, ist jenes österreichische staatliche Gericht zuständig, vor welchem (örtlich und sachlich) der Verkäufer geklagt gehört. Der Verkäufer darf auch bei jenem Gericht klagen, welches nach dem Sitz des Kunden örtlich und sachlich zuständig ist.
Anzuwenden ist soweit wie zulässig das österreichische materielle Recht bzw. für Österreich anwendbares Gemeinschafts- und internationales Recht. Hat der Verkäufer ein ausländisches Gericht gewählt, kann er auch das materielle Recht jenes Staates anwenden lassen. UN-Kaufrecht (United Nations' Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) ist jedenfalls ausgeschlossen.
§ 14 Änderungen, E-Mail-Erreichbarkeit des Kunden Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist online für jeden hier einsehbar: http://www.m-oil.at/de/card/Das-Unternehmen/AGB. Der Verkäufer informiert den Kunden über Änderungen unverzüglich per E-Mail. (Der Kunde meldet E-Mailadressänderungen unverzüglich.)
Bleibt ab Zugang der Verständigung vier Wochen lang ein schriftlicher Widerspruch des Kunden gegen die Änderungen aus, gelten sie als vereinbart. (S. auch § 11.1.)
§ 15 Salvatorische Klausel Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den Rest nicht. Die Vertragsparteien ersetzen ungültige oder unwirksame Bestimmungen so, dass deren wirtschaftliche Absicht möglichst erreicht wird.
Ried im Traunkreis, 16. August 2010 |